Häufige Fragen
Kann ich bei der Entgeltumwandlung meinen Beitrag verändern?
Ja, Sie können die Beiträge sowohl im Hinblick auf die Höhe des umgewandelten Beitrages als auch den Zeitpunkt der Umwandlung variabel verändern. Sie bleiben damit flexibel und legen sich nicht bereits bei Vertragsabschluss auf den bis zum Rentenbeginn zu zahlenden Beitrag fest. Sie müssen die Beitragsänderung lediglich rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
 
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 Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns einfach an. Für weitere Informationen fordern Sie außerdem unsere Broschüren an.
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