Häufige Fragen
Kann ich bei der Pensionskasse bei Rentenbeginn zwischen einer regelmäßigen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen?
Grundsätzlich besteht laut unseren Allgemeinen bzw. Besonderen Versicherungsbedingungen kein Kapitalwahlrecht. Die einzige Ausnahme kommt bei Kleinstrentenanwartschaften bzw. Kleinstrenten zum Tragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfindung erfüllt sind.
 
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 Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns einfach an. Für weitere Informationen fordern Sie außerdem unsere Broschüren an.
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