Betriebliche Altersversorgung 
über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Versichertengruppe III
| Beiträge & Beitragsbemessung | Die Höhe des monatlichen Beitrags ist dem Tarifvertrag bzw. der Betriebs- oder vergleichbarer Vereinbarung zu entnehmen. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen | 
| Kombination mit einer Entgeltumwandlung | Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) können die Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Wird der steuerfreie Maximalbeitrag nicht voll durch die Arbeitgeberaufwendungen ausgeschöpft, können darüber hinaus Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. | 
| Tarife & Leistungen | Der Grundbaustein der Leistungen ist eine lebenslange Altersrente die mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren ergänzt wird (Tarif AZ). | 
Weitere Informationen zu Tarifen und Leistungen erhalten Sie hier »
Infos zur Steuer- & Sozialabgabenfreiheit der Beiträge erhalten Sie hier »
Infos zur Entgeltumwandlung finden Sie hier »
Haben Sie Fragen zur Versichertengruppe III? 
Rufen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
 
         Zu den News und Terminen kommen Sie durch einen Klick auf den Link.
      Zu den News und Terminen kommen Sie durch einen Klick auf den Link.
      
 Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns einfach an. Für weitere Informationen fordern Sie außerdem unsere Broschüren an.
      Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns einfach an. Für weitere Informationen fordern Sie außerdem unsere Broschüren an.